Der Mindestlohn ist auf 12 Euro pro Stunde gestiegen. Ein zentrales Versprechen der SPD zur Bundestagswahl 2021 ist damit bereits eingelöst. Dazu informierten wir als AfA der SPD in ganz Deutschland am 30. September 2022 mit einer eigens entworfenen „12-Euro“-Banknote.
„Die sprunghafte Erhöhung des Mindestlohns in Deutschland auf 12 Euro pro Zeitstunde ist für sehr viele Menschen das größte Gehaltsplus, das sie bisher bekommen haben“, sagte Cansel Kiziltepe, Bundesvorsitzende der AfA in der SPD, während des Aktionstags am 30. September, dem Vortag der Mindestlohnerhöhung, in ihrer Heimatstadt Berlin. „Als SPD haben wir diese Steigerung versprochen – und wir haben unser Wort gehalten. Dazu wollen wir mit den Menschen ins Gespräch kommen und informieren heute als AfA in ganz Deutschland.“
Engagierte waren an zahlreichen Orten mit dem Flyer auf der Straße, der von der AfA speziell gestaltet worden war: Es ist eine „12-Euro“-Banknote mit dem Porträt von Bundeskanzler Olaf Scholz und Details zum neuen Mindestlohn. Von Aschaffenburg, Bayreuth, Berlin, Bremen, Darmstadt, Dortmund, Hamburg, Horchheim, Kassel, Kiel, Lohne, Neumünster, Woltersdorf bis Würzburg war die AfA vielerorts unterwegs, an Bahnhöfen, in Einkaufsstraßen und auf Marktplätzen.
In Darmstadt sagte Andreas Trägler, Mitglied des AfA-Bundesvorstands: „Seit Anfang Oktober beträgt der Mindestlohn nun 12 Euro. Das bedeutet mehr Geld für 6,64 Millionen Menschen! Beim Verteilen unserer Info-Flyer haben wir viele Fragen zu den steigenden Energiekosten bekommen. Der Mindestlohn ist für zahlreiche Menschen eine große Hilfe.“
Katharina Räth aus dem AfA-Bundesvorstand sagte in Würzburg: „Die hohe Inflation beschäftigt die Menschen. Deshalb wurden wir auch nach den Entlastungspaketen der Bunderegierung gefragt. Als SPD stehen wir für Soziale Politik. Dazu gehört der Mindestlohn und hinzu kommen weitere Unterstützungen für die Bürgerinnen und Bürger.“
„In Hamburg waren wir als AfA am 30. September in mehreren Stadtteilen aktiv, von Altona über Bergedorf und Eimsbüttel bis Neugraben“, sagte Susmit Banerjee von der AfA Hamburg. „So verschieden die Menschen in der Stadt sind, so positiv wurde auf die Erhöhung des Mindestlohns reagiert. Es ist ein wichtiger Schritt, gerade in diesen Zeiten. Und es ist ein Kernstück sozialdemokratischer Politik, das bereits im ersten Regierungsjahr von Bundeskanzler Olaf Scholz, unserem ehemaligen Ersten Bürgermeister, eingelöst wurde. Daher hat die SPD Hamburg den stadtweiten Aktionstag mit eigenen Materialien unterstützt.“
Besondere Aufmerksamkeit erregte der Aktionstag im brandenburgischen Woltersdorf, wo Kevin Kühnert, SPD Generalsekretär, einen Supermarkt zum Dienstbeginn besuchte. „Der Mindestlohn von 12 Euro bedeutet eine Gehaltserhöhung für Millionen Menschen, wie zum Beispiel in Supermärkten, in Reinigungen oder in der Gastronomie. Heute treffen wir zusammen mit dem Bundestagsabgeordneten Mathias Papendieck seine ehemaligen Kolleginnen und Kollegen, mit denen er 23 Jahre lang im Supermarkt gemeinsam gearbeitet hat. Wir möchten darüber ins Gespräch kommen, was wir als SPD über den Mindestlohn hinaus für Gute Arbeit in Deutschland tun werden“, sagte Kevin Kühnert.
„Danke an alle, die mit uns gekämpft haben“, sagte Cansel Kiziltepe. „Gemeinsam mit den Gewerkschaften stehen wir an der Seite der Beschäftigten. Der Mindestlohn ist eine untere Haltelinie. Löhne, von denen man kein selbstbestimmtes Leben führen kann, darf es in unserem Land nicht geben. Für uns ist klar: Eine anständige Bezahlung ist eine Frage des Respekts. Der höhere Mindestlohn ist ein starkes Signal, auch für höhere Tariflöhne.“
Zukünftige Anpassungen des Mindestlohns erfolgen weiterhin auf Grundlage von Beschlüssen der Mindestlohnkommission, die nach gesetzlich geregelten Kriterien entscheidet, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mitteilte. Die SPD-Fraktion im Bundestag hat erreicht, dass die kommende Anpassung zügig erfolgt, damit der Mindestlohn weiter steigen kann. So kommt die Mindestlohnkommission bis zum 30. Juni 2023 zusammen, um über eine Anpassung des Mindestlohns mit Wirkung zum 1. Januar 2024 zu entscheiden.