Magdeburg: Der AfA (Arbeitsgemeinschaft der SPD) Landesvorstand Sachsen-Anhalt, hat vom Land eine Verordnung gefordert, die es den Gewerkschaften ermöglicht einen ungehinderten Zugang zu den Berufsschulen zu erlangen. Dies teilte der Landesvorsitzende Mario Hennig, heute Montag den 25. Februar2019 in Magdeburg mit.
Hintergrund ist es, dass vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Zusammenhänge der Tarifpartnerschaft völlig unbekannt seien. Dass ein Anspruch auf Tariflohn nur für Gewerkschaftsmitglieder bestehe, die in einem Unternehmen arbeiten, dass selber auch Mitglied im Arbeitgeberverband ist, wüssten viele Menschen nicht.
„Gewerkschaften sind auch keine Institutionen, die Tarifverträge zu machen haben, sondern Gewerkschaften machen Tarifverträge nur im Auftrag ihrer Mitglieder für Gewerkschaftsmitglieder. Wer sich seiner Gewerkschaft aus welchen Gründen auch immer nicht anschließt, hat keinen Anspruch auf Tariflohn und muss es akzeptieren schlechter bezahlt zu werden“, sagte Mario Hennig.
Unklar sei oftmals auch der Unterschied zwischen einem allgemeinverbindlichen Mindestlohn und dem Tariflohn, der zum Beispiel in der Bauwirtschaft eine Differenz von über 7 Euro die Stunde ausmache. (Mindestlohn 12,20 Euro, Tariflohn Ost 19,35 Euro)
Die AfA ist sich hier mit der Arbeitsgemeinschaft Bildung einig, dass diese Zusammenhänge stärker in den Unterrichtsstoff der Schulen einbezogen werden müssen.
„Zwar gibt es nur sehr wenige Berufsschulen in Sachsen Anhalt, wo den Gewerkschaften der Zutritt verwehrt wird, aber für ein so gravierendes gesellschaftliches Problem, wie eine gerechte Bezahlung der Menschen in Sachsen Anhalt, sollte es auch eine verbindliche Rechtsgrundlage geben“, so Mario Hennig abschließend.