AfA Sachsen-Anhalt fordert Sonderabgabe auf Vermögen und Gewinne von über 2,5 Millionen Euro

Magdeburg: Die AfA Sachse-Anhalt (Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD) fordert zur Finanzierung der Corona Pandemie eine Sonderabgabe für hohe Vermögen und Gewinne. Dies teilte der Landesvorsitzende Mario Hennig, heute Dienstag, den 29. Dezember 2021 in Magdeburg mit.

„Zur Finanzierung, bzw. Refinanzierung der Kosten zur Überwindung der Corona Pandemie, wird eine einmalige Sonderabgabe für große Geld- und Aktien-Vermögen und eine Gewinnabgabe für „Internet Unternehmen“ mit hohen Gewinnen eingeführt. Ein Stichtag und Zeitraum hierfür muss der Gesetzgeber nach einer Expertenberatung festlegen. Für beide Gewinnarten gilt ein Freibetrag von 2,5 Millionen Euro. Bis 2,5 Millionen Euro wird eine Sonderabgabe von 10 Prozent eingeführt. Ab 5 Millionen gilt eine Sonderabgabe von 20 Prozent.“, so der Antrag für den Landesparteitag am 23. Januar 2021 wörtlich.

„Die unerwartete Corona Pandemie hat den Staatshaushalt überdurchschnittlichee Kosten beschert. Es gibt viele Verlierer der Pandemie, aber auch zahlreiche Gewinner. Während z.B. der Einzelhandel geschlossen ist, erzielen Onlineunternehmen überdurchschnittliche Gewinne. Die Wettbewerbsverzerrung ist durch die staatlichen Lockdown-Maßnahmen zu Stande gekommen und hat damit ungewollt eine Benachteiligung des Einzelhandels, bzw. Bevorzugung des Onlinehandels mit sich geführt. Die Einführung eines Lastenausgleiches ist daher ein Gebot der Gleichbehandlung“, so die Begründung der AfA.
„Die Überlastung des Staatshaushaltes bürgt auch künftige Gefahren für eine schnellere Inflation. Mit einer Sonderabgabe großer Vermögen und Gewinne wird daher auch das Vermögen Wohlhabenderer vor Inflation geschützt. Diese Sonderabgabe ist daher nicht nur aus sozialen Aspekten und der grundsätzlichen Gerechtigkeitsfrage erforderlich. Diese Sonderabgabe ist auch volkswirtschaftlich sinnvoll und notwendig“, so Mario Hennig abschließend.

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