Keine Ausnahmen beim Mindestlohn

Andreas Steppuhn

Der Vorsitzende der AfA in Sachsen-Anhalt Steppuhn hat sich gegen Ausnahmen beim Mindestlohn für Branchen ausgesprochen.

Er erklärte: Die erneut von den Unionspolitikern geforderten Ausnahmen beim Mindestlohn für Erntehelfer in der Landwirtschaft und für Zeitungszusteller sind nicht nachvollziehbar und unbegründet. Gerade für diese Berufsgruppen ist der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro gedacht.

Die Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und SPD ist da eindeutig. Ausnahmen für einzelne Branchen sieht dieser ausdrücklich nicht vor, so Steppuhn.

Der gesetzliche Mindestlohn soll zum 01. Januar 2015 in Kraft treten. Ausnahmen gibt es im Rahmen des Arbeitnehmerentsendegesetzes bis zum 31.12.2016 nur dort, wo sich Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften auf einen bundesweiten Branchenmindestlohntarifvertrag verständigten. Dies ist zum Beispiel im Gebäudereinigerhandwerk und in der Fleischindustrie der Fall.

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