In der heutigen Landtagsdebatte zum Thema „Zugang zur Arbeitslosenversicherung verbessern“ erklärte der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Andreas Steppuhn:
„Die SPD hat sich immer dafür ausgesprochen, den Zugang zur Arbeitslosenversicherung zu erleichtern. Auch die Landesregierung hat sich in dieser Frage eindeutig positioniert. Wir erwarten, dass sich in dieser Frage endlich in Berlin etwas bewegt.
Nach den geltenden Regelungen des SGB II hat grundsätzlich nur der Anspruch auf Arbeitslosengeld I, der in einer Rahmenfrist von zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit für mindestens zwölf Monate einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen ist und damit die sogenannte Anwartschaft erfüllt hat. Diese Regelung wird von vielen Menschen, die zeitweise oder in atypischen Beschäftigungsverhältnissen gearbeitet haben, zu Recht als ungerecht empfunden.
Erklärtes Ziel ist es, die Rahmenfrist für den Zugang in die Arbeitslosenversicherung wieder auf drei Jahre zu erweitern und gleichzeitig die Anwartschaft auf sechs Monate zu verkürzen.“