AfA unterstützt die Initative für ein Mindestlohngesetz

Allen vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Bundesrepublik Deutschland soll ein Einkommen gesichert werden, welches die Teilhabe am gesellschaftlichen und soziokulturellen Leben ermöglicht. Daher unterstützt die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen alle Bestrebungen, welche zu einem bundeseinheitlichen Mindestlohn führen.

Die Einführung eines bundeseinheitlichen Mindestlohns ist eines der grundlegenden Anliegen der Arbeitsgemeinschaft. Auf dem Bundeskongress der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in Bad Godesberg wurde im April 2012 für die Einführung ein bundeseinheitlicher Mindestlohn die Höhe von 10,00 Euro beschlossen. Daher wird die Initiative des Freistaats Thüringen zur Schaffung eines Mindestlohngesetzes ausdrücklich begrüßt.

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