Zur aktuellen Diskussion über die Umsetzung des gesetzlichen Mindestlohnes von 8,50 Euro ab 01. Januar 2015 in Tierheimen erklärt Andreas Steppuhn, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:
„Auch für die Beschäftigten in Tierheimen wird ab 01. Januar 2015 der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro gelten. Damit werden sich die Arbeits- und Lebensbedingungen auch für diese Beschäftigten verbessern. Dass ebenso in diesem Bereich vereinzelt Billiglöhne an der Tagesordnung waren und immer noch sind, stand bislang nicht im öffentlichen Fokus.
Wenn sich die Situation jetzt so darstellt, wie sie zu Tage tritt, sind Lösungen gefragt.
Eine besondere Verantwortung kommt hier den Kommunen zu. Die Aufgabe, etwa hilflose Tiere aufzunehmen bzw. unterzubringen ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Insofern sich daher kommunale Aufgabenträger der Hilfe von Tierheimen und ihrer Trägervereine zur Aufgabenerledigung bedienen, stehen diese Kommunen ebenso in der Verpflichtung, für eine den gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasste finanzielle Ausstattung Sorge zu tragen.
Einige Kommunen haben dies bereits durch eine Änderung der Verträge mit den Trägervereinen der Tierheime getan. Andere Kommunen stehen hingegen noch davor.
In sonstigen Bereichen, in denen die öffentliche Hand Dienstleistungsaufträge und weitere Leistungen vergibt, wird dies im Übrigen zwischenzeitlich ebenso gehandhabt.“