Der Landtag hat sich in seiner heutigen Sitzung noch einmal mit dem seinerzeit von der Fraktion Bündnis 90/ Grüne eingebrachten Mindestlohngesetz (Drs. 6/1804) befasst. Dazu erklärte Andreas Steppuhn, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, im Rahmen der Landtagsdebatte: „Mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes in Höhe von 8,50 Euro zum 01. Januar 2015 ist für die SPD eine wichtige arbeitsmarktpolitische Weichenstellung erfolgt. Nun kommt es darauf an, dafür Sorge zu tragen, dass der Mindestlohn in allen Bereichen umgesetzt wird.
Insbesondere die öffentliche Hand, soll hier mit einer Vorbildwirkung vorangehen. Daher wird die SPD schon nach der Sommerpause eine Gesetzesinitiative zur Änderung des Landesvergabegesetzes auf den Weg bringen. Ziel ist es den neuen Mindestlohn von 8,50 Euro auch im Landesvergabegesetz zu verankern.“
Zudem sei die Landesregierung aufgefordert sicherzustellen, dass der Mindestlohn in allen Zuständigkeitsbereichen der Landesregierung, bei nach geordneten Behörden und Einrichtungen, aber auch Gesellschaften mit Landesbeteiligungen sicherzustellen.