Die Möglichkeiten zum Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe im Land sollen stärkere Anwendung finden. Das erklärte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Andreas Steppuhn, anlässlich der heutigen Landtagsdebatte zur Sonn- und Feiertagsarbeit. „Die Sonn- und Feiertagsruhe ist ein hohes Gut und zu Recht verfassungsrechtlich geschützt“, so Steppuhn. „Daher ist es gut, dass Kirchen und Gewerkschaften dazu mahnen, keine weiteren Ausnahmen zuzulassen und Missbrauch zu vermeiden.“
Die Sonn- und Feiertagsruhe dient den Menschen dazu, zur Ruhe zu kommen und sich zu erholen. Sie dient dem Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, sorgt für einen sozialen Ausgleich und stärkt das Zusammenleben von Familien. Weiterhin sichert sie die durch das Grundgesetz gewährleistete ungestörte Religionsausübung, zu der der Kirchgang an Sonn- und Feiertagen gehört.
Steppuhn: „Ein Missbrauch der Sonn- und Feiertagsruhe wie beim Streik der Gewerkschaft ver.di bei Post und DHL im Jahr 2015 durch Leiharbeiter ist zukünftig zu verhindern. Sonntagsarbeit darf nicht dazu dienen, legitime Streikaktionen auszuhebeln. Ausnahmen sind nur dann zuzulassen, wenn auch tatsächlich ein öffentliches Interesse vorliegt. Klar ist auch, dass es zur Bekämpfung von Missbrauch wirksame Kontrollmechanismen geben muss. Deshalb ist es gut, dass es in unserem Land eine Initiative zur Bildung einer Allianz zum Schutz von Sonn- und Feiertagen gibt. Diese wird auch von der SPD-Landtagsfraktion unterstützt.“