Sachsen-Anhalt profitiert überdurchschnittlich vom neuen Arbeitsmarktprogramm des Bundes zur „Sozialen Teilhabe am Arbeitsmarkt”. Hierzu erklärte Andreas Steppuhn, Landesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen Sachsen-Anhalt: „Ich freue mich, dass die Jobcenter in unserem Land mit ihren Bewerbungen so erfolgreich waren. Dieses ist ein gutes Signal für den Arbeitsmarkt in unserem Land. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat 105 Jobcenter mit mehr als 10.000 Förderplätzen für Langzeitarbeitslose ausgewählt, die am Programm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt” teilnehmen dürfen. Das Programm ist Teil des Konzeptes zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit „Chancen eröffnen – soziale Teilhabe sichern”, das der Bund im Herbst 2014 vorgelegt hat. Es ergänzt auch sehr sinnvoll das von Landesarbeitsminister Norbert Bischoff (SPD) vorgelegte Arbeitsmarktprogramm des Landes.“
Die Auswahl der 105 Jobcenter bundesweit, und davon 7 in Sachsen-Anhalt, aus insgesamt 265 Bewerbungen erfolgte anhand einheitlicher Kriterien. Die ausgewählten Jobcenter können jetzt ihre Anträge stellen. Bereits im Herbst können die ersten Arbeitsplätze besetzt werden. Folgende Jobcenter im Land haben den Zuschlag für eine Beteiligung erhalten:
Jobcenter Jerichower Land
Jobcenter Halle ( Saale )
Jobcenter Magdeburg
Jobcenter Saalekreis – Eigenbetrieb
Kommunale Beschäftigungsagentur
Jobcenter Wittenberg
Jobcenter Mansfeld-Südharz
Mit dem bis Ende 2018 angelegten Programm sollen rund 10.000 Bezieher von Arbeitslosengeld II gefördert werden. Hierfür stehen 450 Mio. Euro zur Verfügung. Gefördert werden Arbeitsverhältnisse, die zusätzlich und wettbewerbsneutral sind und im öffentlichen Interesse liegen. Die Förderung ist als Festbetragsfinanzierung ausgestaltet und beträgt pro Arbeitsplatz bei 30 Stunden maximal 1.320 Euro. Das Programm richtet sich an arbeitsmarktferne Personen mit besonderen Problemlagen, die gegenwärtig keine Aussicht auf eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben. Eine Zielgruppe sind Leistungsberechtigte, die z. B. aus gesundheitlichen Gründen besonderer Förderung bedürfen. Bedarfsgemeinschaften mit Kindern sind unter dem Aspekt sozialer Teilhabe eine weitere wichtige Gruppe.