Sachsen-Anhalt legt Landesprogramm „Sozialer Arbeitsmarkt“ auf.

 Petra Grimm-Benne (SPD)
Petra Grimm-Benne (SPD)
Ministerin für Arbeit, Soziales und
Integration

Sachsen-Anhalt legt ein Landesprogramm „Sozialer Arbeitsmarkt“ auf. 15 Millionen Euro sind dafür im Doppelhaushalt vorgesehen, der derzeit im Landtag beraten wird. Über Eckpunkte des Programms hat Petra Grimm-Benne, Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration, heute im Kabinett berichtet. Das Programm wendet sich insbesondere an Langzeitarbeitslose ab 35 Jahren, die vor einer Vielzahl von Problemen stehen, und die intensiv begleitet werden sollen. 2.000 Plätze sollen zur Verfügung stehen.

Zwar steige die Beschäftigung und die Arbeitslosigkeit sinke, „aber der Anteil der Menschen, die länger als zwei Jahre arbeitslos sind, wächst.“ Inzwischen gehöre mehr als die Hälfte der Langzeitarbeitslosen dieser Gruppe an, sagte die Ministerin. Ziel des Landesprogramms sei, gesellschaftliche Teilhabe in geförderter Beschäftigung zu ermöglichen. „Parallel geht es darum, die Beteiligten auch persönlich zu stabilisieren und eine neue Basis für Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu schaffen“, sagte Grimm-Benne. Vorbild sei das erfolgreiche Programm „Familien stärken“. Ähnlich wie dort sollen die Teilnehmenden kontinuierlich bei der Verbesserung ihrer Beschäftigungsfähigkeit unterstützt werden.

Grimm-Benne sagte, es gebe verschiedene Module des Landes und des Bundes im Bereich des Sozialen Arbeitsmarktes, dazu zählten die Landesprogramme „Jobperspektive 58+“ und „Familien stärken“ sowie das Bundesprogramm „Soziale Teilhabe“. Das neue Programm ergänze diese und nutze Erfahrungen aus den bereits laufenden Programmen. Aus dem Landesprogramm sollen folgende Programmkomponenten finanziert werden:

  1. Intensive Betreuung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer während der geförderten Beschäftigung. Geplant ist der landes-weit flächendeckende Einsatz entsprechender Coaches in allen Landkreisen und kreisfreien Städten (analog zum Programm „Fa-milien stärken“), die die Teilnehmenden schon bei der Teilneh-merauswahl (Profiling), während der geförderten Beschäftigung (sozialer Arbeitsmarkt) und auch noch eine Zeitlang nach gelun-gener Integration in reguläre Beschäftigung begleiten und unter-stützen.
  2. Die Beschäftigung im „Sozialen Arbeitsmarkt“ soll grundsätzlich im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten (AGH nach § 16d SGB II)  erfolgen.  Aus  dem  Landesprogramm  sollen  ergänzend  Sachkosten  finanziert werden.  Voraussetzung  dafür  ist,  dass  die  Jobcenter  die  AGH-Beschäftigung über  einen  längeren  Zeitraum  (im  Einzelfall  bis  zu  3  Jahre  pro  Teilnehmer/in)  absichern.  Erste  Abstimmungen  sind  dazu  bereits  erfolgt.  Insgesamt  werden  rund 2.000 Beschäftigungsplätze  in diesem  sozialen  Arbeitsmarkt  angestrebt.
  3. Langzeitarbeitslose,  die  im  Rahmen  des  Sozialen  Arbeitsmarktes  erfolgreich  stabilisiert  wurden,  sollen in Arbeitsplätze in einem Übergangsarbeitsmarkt (geförderte  sozialversicherungspflichtige  Beschäftigung  in  regulären  Betrieben)  vermittelt  werden.  Die  finanzielle  Förderung  dieser  Arbeitsplätze  soll  ausschließlich  aus Regelinstrumenten  des  SGB  II  erfolgen.  Auch  diese  Teilnehmer/innen  sollen  aber weiter  durch  die  Coaches  aus  dem  Landesprogramm  „Sozialer  Arbeitsmarkt“  begleitet und unterstützt  werden.

Die  Umsetzung  des  Landesprogramms  soll  ab  Frühjahr  in  enger  Abstimmung  mit  den Jobcentern  beginnen.  Im  Haushaltsentwurf  des  Kabinetts  für  2017/2018  sind  für  das  Programm    für  2017  vier  Millionen  eingestellt,  für  2018 dann  elf  Millionen.

Grimm-Benne:  „Bei  vielen  Langzeitarbeitslosen  kommen  mehrere  Probleme  zusammen, wie  fehlender  Job,  gesundheitliche  Einschränkungen,  Schulden,  gegebenenfalls  auch psychische  Instabilität.  Wenn das  der  Fall  ist,  greifen  die regulären  Instrumente zur  Förderung  der  Arbeitsmarktintegration  wie  Qualifizierung  oder  Eingliederungszuschüsse  oft nicht.“  Für  diese  Personengruppe  biete  längerfristige  geförderte  und  sozialpädagogisch begleitete  Beschäftigung  im  Rahmen    eines  Landesprogramms  „Sozialer  Arbeitsmarkt“   die  Möglichkeit  gesellschaftlicher  Teilhabe,  zum  Aufbau  von    Selbstvertrauen    und  zur persönlichen  Stabilisierung.  Die  Jobcenter  sollen  die  Teilnehmer  der  Maßnahme  auswählen.  Coaches,  die  in  allen  Landkreisen  eingesetzt  sein  werden,  sollen  sie  engmaschig begleiten.  Grimm-Benne:  „Wir  schaffen  über  das  Programm  die  Grundvoraussetzung  dafür,  dass  später  weitere  Integrationsschritte  in  Richtung  regulärer  Beschäftigung  unternommen  werden  können.“

Hintergrund:

Das Landesprogramm  „Sozialer  Arbeitsmarkt“  ist  ein  neuer  Baustein  für  den  Sozialen  Arbeitsmarkt.  Bereits  heute  gibt  es  eine  Vielzahl  von  Unterstützungsangeboten  der  Bundesagentur,  der  Jobcenter  und  auch  des  Landes  zur  Bekämpfung  der  Langzeitarbeitslosigkeit,  die  damit  ergänzt  werden sollen:

  • Landes-ESF-Programm  „Familien  stärken  – Perspektiven  eröffnen“
    Schwerpunkt:  Alleinerziehende  und  Familien-Bedarfsgemeinschaften;
    Ziel:  Integration  in regulären  Arbeitsmarkt  –  aktuell  rd.  1.800 Familien  in Betreuung,  rd.  700  Personen in Arbeit  oder  Ausbildung  gebracht
  • Landes-ESF-Programm  Gesellschaftliche  Teilhabe  „Jobperspektive  58+“
    Schwerpunkt:
      ältere  Langzeitarbeitslose  ab  58  Jahren;
    Ziel:  gesellschaftliche Teilhabe  durch  geförderte  Beschäftigung,  würdevoller  Übergang  in  Altersrente  –  aktuell  rd.  1.100 Arbeitsplätze á  20  Std./Woche
  • Bundesprogramm Soziale Teilhabe – SoTa –
    Schwerpunkt:  Langzeitarbeitslose ab  35  Jahren  mit  negativer  Integrationsprognose;
    Ziel:  Teilhabe  durch  geförderte Beschäftigung,  Verbesserung  der  Beschäftigungsfähigkeit  –  aktuell  rd.  2.000  Arbeitsplätze á  30  Std./Woche
  • Förderung von Integrationsbetrieben –
    Schwerpunkt:  Menschen  mit  Behinderungen,
    Ziel:    Arbeitsplätze  für  behinderte  Menschen  durch  finanzielle  Förderung  zum individuellen  Nachteilsausgleich

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