Arbeitsgericht Magdeburg entscheidet erst am 11. Februar 2015 über die Kündigungsanträge des größten deutschen Windkraft-Unternehmens
Am Mittwoch, dem 21. Januar 2015, fand der zweite Termin am Arbeitsgericht Magdeburg statt. Es sollte über die Anträge der Enercon-Tochterfirma WEA Service Ost GmbH auf Genehmigung der Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden Nils-Holger Böttger entschieden werden.
Der aktive Gewerkschafter Böttger war im Frühjahr 2014 ins Visier seines Arbeitgebers geraten, weil er sich für die Rechte der bei der WEA Service Ost tätigen Leiharbeitnehmer eingesetzt und ihre Behandlung in einer Rundmail an die ganze Belegschaft offen kritisiert hatte. Solche kritischen Meinungsäußerungen wollte die Enercon-Tochter nicht dulden und beantragte die Kündigung.
Kurz vor Verhandlungsende hat die Arbeitgeberseite Feststellungsanträge eingereicht. Ziel ist, feststellen zu lassen, dass das Handeln des Betriebsratsvorsitzenden einen groben Verstoß gegen seine betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben darstellt.
Die Betriebsratsanwälte Mechthild Garweg und Daniel Weidmann halten nach wie vor die versuchte Kündigung juristisch für unhaltbar.
„Mit seinen heutigen Feststellungsanträgen hat der Arbeitgeber deutlich gemacht, dass er nicht an einer Entschärfung des Konfliktes interessiert ist. Im Gegenteil, er möchte bereits den Boden für weitere Angriffe auf Nils-Holger Böttger vorbereiten.
Maulkörbe gegen kritische Betriebsräte sind eindeutig rechtswidrig“, so Rechtsanwalt Daniel Weidmann.
Die Urteilsverkündung ist für den 11. Februar 2015 festgesetzt. „Eins ist jedoch deutlich geworden, Enercon möchte mit allen Mittel den Betriebsratsvorsitzenden Nils-Holger Böttger aus dem Betrieb entfernen und damit Betriebsverfassungsrechte und Grundrechte wieder aus dem Unternehmen verbannen.
Wir haben auf ein Urteil am heutigen Verhandlungstag gehofft und gehen nach wie vor davon aus, dass das Verfahren für den Betriebsrat entschieden wird“, so die zuständige IG-Metall-Sekretärin Petra Jentzsch.