Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Andreas Steppuhn, hat an alle gesellschaftlichen Kräfte im Land appelliert, die Umsetzung des neuen gesetzlichen Mindestlohnes in Höhe von 8,50 Euro positiv zu begleiten. Steppuhn, auch Landesvorsitzender der SPD-Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA), erklärte, er sei überzeugt davon, dass der neue gesetzliche Mindestlohn dem Arbeitsmarkt im Land gut tun wird. Er trage dazu bei, für mehr Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt zu sorgen.
„Insbesondere diejenigen Menschen im Land, die in so genannten Niedriglohnbereichen tätig sind – und dies waren oft Minijobs – werden vom Mindestlohn profitieren. Schon jetzt ist erkennbar, dass viele Minijobs aufgrund der Begrenzungen in reguläre sozialversicherungspflichtige Teilzeitarbeitsverhältnisse umgewandelt werden“, erklärten der Arbeitsmarktexperte. „Das ist eine erste positive Wirkung des Mindestlohnes.“ Er wies zugleich darauf hin, dass der gesetzliche Mindestlohn nur eine Lohnuntergrenze, die vor Lohndumping schützt, darstellen kann. „Das ist aber eine gute Grundlage dafür, den Sozial- und Tarifpartnern im Land neue Möglichkeiten zu eröffnen, die Tarifautonomie zu stärken und auszubauen. Tarifverträge werden auch zukünftig Vorrang vor gesetzlichem Handeln haben.
Eine Rechnung lässt sich ganz einfach aufmachen:
Auch wenn Preise für Dienstleistungen durch den Mindestlohn steigen, so dass Löhne angehoben werden, können sich mehr Menschen am Ende durch eine höhere Kaufkraft Dienstleistungen erlauben. Deshalb werden insbesondere die Dienstleistungsbereiche sogar vom Mindestlohn profitieren. In einigen Branchen, in denen es bereits seit längerem Branchenmindestlöhne gibt, zum Beispiel im Dachdeckerhandwerk und im Friseurhandwerk, ist dieses deutlich abzulesen.
Dauerhafte Arbeitsplatzverluste sind nicht zu befürchten:
Dazu passt der Befund des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit. Das IAB hatte Ende 2014 untersucht, ob Unternehmen wegen des Mindestlohnes bereits mehr Mitarbeiter als üblich entlassen haben. (Beschäftigte, die eine Kündigung erhalten haben, müssen sich unmittelbar nach der Kündigung – i. d. R. drei Monate vor Vertragsende – bei der Arbeitsagentur als Arbeitsuchende melden.)
Das Ergebnis: Es gab in keiner Branche einen ungewöhnlichen Anstieg der Arbeitsuchenden-Meldungen. Mit anderen Worten, „der bevorstehende Mindestlohn führte bislang nicht zu Stellenabbau“. Dies macht deutlich, dass es sich bei den prognostizierten Entlassungen um Theaterdonner handelt. Das ist ein gutes Signal für den Arbeitsmarkt und ein Zeichen, dass der Mindestlohn als Lohnuntergrenze nach unten in Kürze Normalität sein wird. Der leichte Anstieg der Arbeitslosigkeit im Januar hat rein saisonbedingte Gründe.
Andreas Steppuhn erklärte weiter: „Der Mindestlohn wird sich auch in Sachsen-Anhalt positiv auf die Beschäftigungsentwicklung, die Nachfrage und das Wachstum auswirken. Das wird man an den Arbeitsmarktzahlen im weiteren Verlauf des Jahres ablesen können. Richtig ist, es wird Veränderungen bei den Arbeitsverhältnissen geben: mehr reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse statt schlechtbezahlte Minijobs. Dieses ist erklärtes Ziel all derjenigen, die sich für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes stark gemacht haben.
Jetzt gilt: Wer den ganzen Tag Vollzeit arbeiten geht, muss von seiner Hände Arbeit auch leben können. Dieses war und ist der politische Anspruch, warum Mindestlöhne eingeführt worden sind.“
Steppuhn wies zudem darauf hin, dass insbesondere die öffentliche Hand eine Vorbildwirkung bei der Umsetzung eines Mindestlohnes habe. Das gelte für alle Auftragsvergaben.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Unternehmen können sich bei Fragen über Telefon-Hotlines an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter 030/60280028 und den Deutschen Gewerkschaftsbund unter 0391/4088003 wenden.