Von manchen Unternehmern als „bürokratisches Monstrum“ und „marktfeindlich“ verteufelt, für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Mittel, um von ihrer geleisteten Arbeit auch vernünftig leben zu können: Seit dem 1. Januar 2015 gilt auf Initiative der SPD der flächendeckende Mindestlohn von 8,50 € für (fast) alle Branchen. Auf Einladung des Blankenburger SPD-Bürgermeisterkandidaten Philipp Eysel informierte der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Andreas Steppuhn im Blankenburger Sportforum über den gesetzlichen Mindestlohn.
Alle Kritiker des Mindestlohns widerlegte Steppuhn bereits am Anfang seiner Erläuterungen: Der angekündigte große Arbeitsplatzverlust durch den Mindestlohn sei drei Monate nach dessen Einführung nicht eingetreten, im Gegenteil, der Arbeitsmarkt entwickelt sich positiv. Der Mindestlohn habe sogar den positiven Nebeneffekt gehabt, dass viele Minijobs in sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten überführt werden konnten. Zudem haben eine Vielzahl der Arbeitnehmer jetzt „mehr in der Tasche“. Die SPD im Bund habe aktiv begonnen, die ALG II-Reformen zu korrigieren und mit dem Mindestlohn den sich in den letzten 10 Jahren entwickelten Dumpinglohnsektor entgegenzuwirken.
Auch in der häufig bemängelten Dokumentationspflicht bei sogenannten Minijobs sah Andreas Steppuhn nur ein vorgeschobenes Problem. Um rechtssicher nachweisen zu können, wie viele Stunden gearbeitet wurden, bedarf es eines schriftlichen Dokuments. Bisher wurden die Summen bis zu 450 € häufig pauschal in den Vertrag geschrieben. Eine Kontrolle der Menge der geleisteten Arbeit war nicht möglich. Das entfällt nun. Für Arbeitnehmer ist der Mindestlohn auf Grundlage des Nachweises sogar bis zu 3 Jahre rückwirkend einklagbar, erklärte Steppuhn weiter.
In der sich anschließenden Diskussion wurden von den Teilnehmern insbesondere die in der Presse erwähnten Umgehungsversuche einiger Unternehmen kritisiert. Beispielhaft wurden die „Bezahlung“ von Kino-Mitarbeitern mit Popcorn und von Sonnenstudiomitarbeiterinnen mit Solariums-Gutscheinen erwähnt. Eysel verwies hier auf seine Erfahrungen als ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht. Letztendlich habe der Gesetzgeber einige Zweifelsfragen offen gelassen, so dass die Klärung der Arbeitsgerichtsbarkeit überlassen bliebe. Er gehe davon aus, dass es sich bei den genannten Beispielen nicht um eine übliche Vergütung handle, so dass die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Zahlung der Differenz zum gesetzlichen Mindestlohn haben dürften.
Die Absichten der Einführung, dass jeder, der Vollzeit arbeitet von seiner Arbeit auch leben kann, der Staat Unternehmen mit Dumping-Löhnen nicht durch Aufstockung subventioniert und dass Altersarmut durch ein entsprechendes Auskommen verhindert wird, sah Steppuhn mit dem Mindestlohn auf einem guten Weg.