Die CDU-Landtagsfraktion hatte heute vorgeschlagen, Ausnahmen für den gesetzlichen Mindestlohn in Sachsen-Anhalt zu machen. Dazu erklärte Katrin Budde, Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion und SPD-Landesvorsitzende: “Das Ziel eines flächendeckenen gesetzlichen Mindestlohns ist es, endlich eine verbindliche Lohnuntergrenze zu schaffen. Der Mindestlohn ist ein wirksames Instrument gegen Niedriglöhne. Wir wollen, dass der Grundsatz umgesetzt wird: Wer arbeitet, muss davon leben können! Das gilt für Menschen mit und ohne Berufsabschluss.
Sachsen-Anhalt hat keine Zukunft als Niedriglohnland. Die Umsetzung dieser Erkenntnis liegt im Interesse des Landes, nicht die Aushöhlung des Mindestlohns. Seine Einführung ist ein Prozess, den wir aktiv unterstützen und nicht behindern sollten. Der Mindestlohn soll ab 1. Januar 2015 gelten. Anderslautende, allgemein verbindliche Tarifverträge können zwei Jahre länger gelten. Das bietet eine vernünftige Anpassungsfrist für die Unternehmen.
Zudem macht es keinen Sinn, die Altersgrenze von 18 Jahren für den Mindestlohnbezug noch weiter nach oben zu nehmen oder aufzuweichen. Wir brauchen eine Regelung, die auch praktikabel ist. Dabei ist das Erreichen der Volljährigkeit eine vernünftige Grenze.