Weiterentwicklung der Arbeitsmarktgesetzgebung bleibt ständige Aufgabe – Mindestlohn wird den Arbeitsmarkt stabilisieren

Andreas Steppuhn (SPD)
Andreas Steppuhn (SPD)

Im Rahmen der aktuellen Debatte zum Thema „10. Jahre Hartz IV – arbeitsmarktpolitischer und gesellschaftlicher Umbruch” erklärte Andreas Steppuhn, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt: „Die Arbeitsmarktgesetzgebung weiter zu entwickeln und den Erfordernissen anzupassen, ist und bleibt eine ständige Aufgabe einer modernen Beschäftigungspolitik. Dabei wird die Fachkräftesicherung durch die Ausbildung von jungen Menschen, die Qualifizierung von Beschäftigten und Zuwanderung von Menschen zentrale Herausforderungen für die Zukunft sein.

Trotz einer verfestigten Langzeitarbeitslosigkeit ist es erklärtes Ziel, um die Einbeziehung jedes arbeitslosen Menschen zu kämpfen. Dieses gilt insbesondere für junge Menschen.

Auch für Menschen bei denen dieses nicht gelingt, muss eine gesellschaftliche Teilhabe das Ziel sein. Daher brauchen wir bei uns im Land einen gemeinwohlorientierten „Sozialen Arbeitsmarkt”. Hierzu haben sich die Koalitionsfraktionen im vergangenen Jahr bereits positioniert.

Gute Arbeit statt schlecht bezahlter Minijobs” muß in unserem Land zu einer echten Werbebotschaft werden. Hierbei wird der gesetzliche Mindestlohn hilfreich sein und dadurch Fehlentwicklungen auf dem Arbeitsmarkt korrigieren. Zur Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt gehören auch die Dokumentationspflichten beim Mindestlohn. Deshalb sind Forderungen diese einzuschränken nicht hilfreich.“

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