Aufgaben der Gewerkschaften
Gewerkschafter arbeiten demnach an der Verbesserung der Arbeitsbedingungen ihrer Mitglieder im Speziellen und aller Arbeitnehmer im Allgemeinen. Hierzu handeln sie beispielsweise Tarifverträge aus, in dessen Verhandlung sie mit Arbeitgeberverbänden um höhere Löhne, kürzere Arbeitszeiten, mehr Urlaub streiten.
Um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen, rufen sie bisweilen auch zum Streik auf. Arbeitnehmer, die sich hieran beteiligen, dürfen nicht dafür zur Rechenschaft gezogen werden, dass sie ihre arbeitsvertraglichen Pflichten nicht erfüllen. Ein schaler Beigeschmack bleibt: Während des Streiks können sie keine Vergütung verlangen. Der finanzielle Ausfall wird jedoch abgefedert, wenn sie einer Gewerkschaft angehören. Diese zahlt ihnen während der Arbeitsniederlegung das sogenannte Streikgeld.
Zu den Aufgaben einer Gewerkschaft gehört darüber hinaus die Beratung von Arbeitnehmern in arbeitsrechtlichen Belangen. Oftmals werden diesen Arbeitsverträge vorgelegt, die nur noch unterschrieben werden müssen. Ob die enthaltenen Klauseln jedoch rechtlich überhaupt Bestand haben, können die wenigsten Beschäftigten einschätzen.
In diesem Fall können die deutschen Mitglieder von Gewerkschaften, kostenlos auf die Arbeitsrechtsexperten ihrer Gewerkschaft zurückzugreifen und dort Rat einzuholen. Hier werden sie häufig auch darüber informiert, wie ein Arbeitszeugnis zu lesen ist. Arbeitgeber bedienen sich nämlich eines bestimmten Codes, der künftigen Vorgesetzten darüber Auskunft gibt, wie sich der betroffene Arbeitnehmer im Unternehmen, das er verlässt, geschlagen und was er persönlich für einen Eindruck hinterlassen hat. Das kann sich maßgeblich darauf auswirken, ob sie einen neuen Job bekommen oder nicht. Es lohnt sich deshalb, auf ein gutes Zeugnis zu bestehen.
Quelle hier
Mitgliedschaft lohnt sich auch für Auszubildende
Du bist noch Lehrling und fühlst dich ungerecht behandelt im Lehrbetrieb? Du musst arbeiten ausführen die nichts mit deiner Ausbildung zu tun haben? Du brauchst Hilfe beim Wechsel des Ausbildungsbetriebes? Du wartest auf dein Geld oder schiebst ständig Überstunden. Du möchtest gerne mehr über deine Rechte erfahren und brauchst einen Rat?
Dann ist für dich die DGB jugend etwas für dich. Infos hier
Eine Mitgliedschaft, die stark macht
Stress mit dem Chef? Unbezahlte Überstunden? Einfach gefeuert worden? Gut, dass es Gewerkschaften gibt! Denn wir vertreten Ihre Interessen am Arbeitsplatz. Jetzt Mitglied werden. Mitglied in der Gewerkschaft zu sein, bringt jede Menge Vorteile. Denn wir vertreten Ihre Interessen am Arbeitsplatz. Gute Arbeitsverträge, faire Bezahlung und ausreichend Urlaub, – zusammen erkämpfen wir das und noch viel mehr. Welche der acht DGB-Gewerkschaften die richtige ist, hängt von der Branche ab, in der Sie tätig sind. Infos zu den Branchen finden Sie auf den Webseiten der jeweiligen Gewerkschaft. Wir freuen uns auf Sie!
hier mehr und zur Mitgliedschaft
RSS-Feeds: Unsere Inhalte – schnell und aktuell
Der DGB-Bundesvorstand bietet seine aktuellen Meldungen, Pressemitteilungen, Tarifmeldungen der DGB-Gewerkschaften sowie die Inhalte des DGB-Infoservices einblick auch als RSS-Feeds.
GUV/FAKULTA
Die “Gewerkschaftliche Unterstützungseinrichtung der DGB-Gewerkschaften” (GUV/FAKULTA) ist keine Versicherung, sondern eine Einrichtung der DGB-Gewerkschaften, die ihre Mitglieder bei Risiken aus beruflicher und dienstlicher Tätigkeit unterstützt. Ein Beispiel: Unterstützung bei Eintritt von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit als Folge eines Arbeits- oder Dienstunfalls.
DGB-Rechtschutz
Die rund sechs Millionen Mitglieder der DGB-Gewerkschaften können bei arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Streitfällen Beratung und Rechtsschutz durch den DGB-Rechtschutz in Anspruch nehmen.
hier gibt es mehr Informationen
Services und Bonusprogramme der Gewerkschaften
Hier finden Sie Links zu den entsprechenden Angeboten der acht DGB-Gewerkschaften
IG BAU Mitgliedervorteil
GEW: Leistungen für Mitglieder
IG Metall: Servicegesellschaft mgH für Mitglieder der IG Metall
Quellen: DGB.de, Arbeitsrecht.de, jugend.dgb.de