Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD, Andreas Steppuhn erklärt nach der heutigen Landtagsdebatte zum Tarifeinheitsgesetz, welches in der kommenden Woche im Bundesrat behandelt wird:
„Das vom Bundestag verabschiedete Tarifeinheitsgesetz stärkt die Tarifautonomie und festigt die Sozialpartnerschaft. Auch wenn staatliche Eingriffe auf dem Feld des Tarifrechts immer eine sensible Sache sind, ist es notwendig gewesen, die Tarifeinheit in Deutschland weiterzuentwickeln. Ich erinnere nur an die Versuche von Pseudogewerkschaften, Billiglohntarifverträge zu Lasten von ganzen Belegschaften abzuschließen.
>Das Prinzip, ein Betrieb – eine Gewerkschaft‘ hat sich historisch bewährt und wird mit dem neuen Gesetz zukünftig wieder stärker zur Geltung kommen. Wer Tarifpluralität als Ziel ausgibt, der redet der Spaltung der Belegschaften und der Konkurrenz in Besserverdienende und Abgehängte das Wort. Einer solchen Tarifkonkurrenz, die unsolidarisches Handeln befördert und zugleich die Sozialpartnerschaft belastet, ist zukünftig klaren, demokratischen Regelungen unterworfen.
Besonders wichtig ist, dass zukünftig die Rechte von Gewerkschaften mit den meisten Mitgliedern in den Betrieben gegenüber Splitterorganisationen gestärkt werden. Das neue Tarifeinheitsgesetz stärkt die Rechte von ganzen Belegschaften und fördert die Solidarität in den jeweiligen Unternehmen.“