Am 01. August 2013 sind zwei familienpolitische Leistungen in Kraft getreten, die unterschiedlicher nicht sein könnten. Das ist zum einen der 2007 von der SPD durchgesetzte Rechtsanspruch auf die Betreuung von Unter-Dreijährigen in Kitas und anderen Einrichtungen, ein Meilenstein für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Parallel dazu wird auch das umstrittene schwarz-gelbe Betreuungsgeld eingeführt, von dem diejenigen Eltern profitieren sollen, die für ihre Kleinkinder weder einen Krippenplatz noch eine staatlich bezuschusste Tagesmutter in Anspruch nehmen.