SPD – Arbeitnehmerflügel in Sachsen-Anhalt: Keine Ausnahmen beim Mindestlohn – Personal bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit deutlich aufstocken

Magdeburg: Der SPD – Arbeitnehmerflügel in Sachsen-Anhalt hat sich heute im Rahmen einer Tagung in Magdeburg gegen jegliche Ausnahmen beim Mindestlohn ausgesprochen. Der Landeschef des SPD Arbeitnehmerflügels Andreas Steppuhn erklärte, es darf bei der Einführung des flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohnes von 8,50 Euro zum 01. Januar 2015 keine Ausnahmen geben. Dies gilt sowohl für Branchen als auch einzelnen Berufsgruppen.

Steppuhn forderte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles ( SPD ) dazu auf, an dieser Stelle hart zu bleiben und keine Ausnahmen im Gesetz aufzunehmen.

Ausnahmen bergen auch die Gefahr, dass ein derartiges Mindestlohn- gesetz vor dem Verfassungsgericht nicht standhält, so Steppuhn, da in der Folge eine Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer nicht gegeben ist.

Zugleich forderte der SPD Politiker die Bundesregierung dazu auf, das Personal bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zum 01. Januar 2015 kräftig aufzustocken, damit die Kontrolle des gesetzlichen Mindestlohnes von Anfang an vernünftig gegeben ist.

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