Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat heute einen Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU und SPD zur Verhinderung des Missbrauchs von Werkvertragsgestaltungen beschlossen. Hierzu erklärte Andreas Steppuhn, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion: „Das erklärte Ziel der SPD ist es, die Möglichkeiten von Werkvertragsgestaltungen stark zu begrenzen. Alle Formen des Missbrauches, die zu Lohn- und Sozialdumping führen, müssen in Zukunft verhindert werden. Deshalb soll die Landesregierung alle diesbezüglichen Initiativen des Bundes und der Länder unterstützen und mit Eigeninitiativen aktiv werden.
Besonders wichtig ist es, den Bund zu veranlassen, das Personal bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit aufzustocken; dies auch vor dem Hintergrund, dass ab dem 1. Januar 2015 auch der gesetzliche Mindestlohn zu kontrollieren ist. Der Missbrauch von Werkverträgen kann nur mit einer guten Personalausstattung aufgedeckt werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Beweislastumkehr. Anders als bisher müssten dann nicht mehr die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nachweisen, dass ein Werkvertrag eigentlich ein verdeckter Arbeitsvertrag ist. Es läge dann am Arbeitgeber zu beweisen, dass der Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde, um vorübergehend hohe Auftragseingänge oder krankheitsbedingte Ausfälle zu überbrücken, und nicht etwa um reguläre Arbeitskräfte schlechter bezahlen zu können. Kann der Arbeitgeber dies nicht beweisen, soll sich der Werkvertragsarbeiter künftig leichter einklagen können. Ein derartiger Vorstoß wird zurzeit bereits vom Land Nordrhein-Westfalen vorbereitet.“