Urteil zu Enercon hat Signalwirkung für Mitbestimmung und Demokratie in den Unternehmen des Landes

Katrin Budde (SPD)
Katrin Budde (SPD)
Andreas Steppuhn (SPD)
Andreas Steppuhn (SPD)

Am 11. Februar 2015 hat das Arbeitsgericht Magdeburg den Versuch der Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden Nils-Holger Böttger durch die Enercon Tochtergesellschaft WEA Service Ost für rechtswidrig erklärt.

Dazu erklärten Katrin Budde, SPD Landes,- und Fraktionsvorsitzende und Andreas Steppuhn, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt: „Das ist ein wichtiges Urteil für die Mitbestimmung und Demokratie in den Unternehmen unseres Landes. Wir freuen uns, dass sich der Betriebsratsvorsitzende Nils-Holger Böttger mit Unterstützung der IG Metall vor dem Arbeitsgericht durchgesetzt hat.

Auch wenn gegen das Urteil noch Berufung eingelegt werden kann, hat diese Entscheidung eine erhebliche Signalwirkung für unser Land. Demokratie und Mitbestimmung im Betrieb sind wichtig, nicht nur bei Enercon, sondern im gesamten Land, sie dürfen nicht am Werkstor enden. Dass Betriebsräte sich für die Rechte von Leiharbeitnehmern und Leiharbeitnehmerinnen einsetzen, sollte Normalität sein und nicht Anlass zu Kündigung.

Wir appellieren daher an die Verantwortlichen von Enercon, dass ergangene Urteil anzuerkennen und die Rechte von Betriebsräten in ihren Unternehmen zu respektieren und zu achten.

Betriebsräte und Gewerkschaften sind für uns wichtige gesellschaftliche Akteure im wirtschaftlichen Leben unseres Landes. Sozialpartnerschaft und Tarifautonomie sind wichtige Eckpfeiler unseres Wirtschafts- und Sozialsystems. In diesem Sinne brauchen wir eher mehr Mitbestimmung als weniger. Nur mit einem Miteinander von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in den Unternehmen wird es uns gelingen den so wichtigen Prozess der Angleichung der Arbeits,- und Lebensbedingungen in Deutschland weiter voran zu treiben.

Für uns wird diese Auseinandersetzung weiterhin Anlass sein, zu überlegen, wie soziale Belange und Mitbestimmungsfragen zukünftig bei der Vergabe von Fördermitteln im Rahmen der GRW-Richtlinie stärker Berücksichtigung finden können.“

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