„Einschränkung des Streikrechts ist mit der SPD nicht zu machen“

Andreas Steppuhn
Andreas Steppuhn

Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt Andreas Steppuhn erklärte im Rahmen der Landtagsdebatte zum Antrag der Fraktion Die Linke “Zwei-Klassen Streikrecht bedroht Tarifautonomie”:

„Einschnitte im Bereich des Streikrechts und somit eine Einschränkung der Tarifautonomie wird es mit der SPD nicht geben. Daher unterstützt die SPD-Landtagsfraktion die ablehnende Haltung des Arbeits- und Sozialministers Norbert Bischoff in den Ausschüssen des Bundesrates.

Wir stehen für eine Stärkung der Gewerkschaften und nicht, wie die Initiative des Freistaates Bayern vorsieht, für eine Schwächung der Gewerkschaften im Land. Schade, dass der in Rede stehende Bundesratsantrag offensichtlich auch große Unterstützung und Sympathie bei der CDU in Sachsen-Anhalt gefunden hat.

Außerdem hat der Deutsche Bundestag erst kürzlich ein neues und zukunftsträchtiges Tarifeinheitsgesetz beschlossen. Ein Bedarf an Änderungen wird von der SPD nicht gesehen.“

Zum Hintergrund:

CDU/CSU fordern eine Einschränkung des Streikrechts in Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge wie z. B. Bahn- und Luftverkehr sowie Krankenhäusern.

Dabei sind drei Kernforderungen benannt worden:

  1. Streiks sind erst dann erlaubt, wenn sich Gewerkschaften und Unternehmen auf einen Schlichtungsversuch unter Moderation eines Schlichters geeinigt haben.
  2. Scheitert der Schlichtungsversuch, muss die Gewerkschaft einen möglichen Streik vier Tage im Voraus ankündigen, damit die Bevölkerung sich darauf einstellen kann.
  3. Wenn es dann tatsächlich zum Streik kommt, müssen die Gewerkschaften garantieren, dass zumindest eine Grundversorgung gewährleistet ist.

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